Die Rezeptgebühr beträgt seit 1. Jänner 6,30 Euro. Sie ist ein Selbstbehalt, der von Ihrer Krankenkasse festgesetzt wird und den wir als Hausapotheker – genau wie jede andere Apotheke auch – einheben und an Ihre Krankenkasse abgeben müssen.
Ist der Preis für ein rezept-pflichtiges Medikament, das Sie in unserer Hausapotheke beziehen, niedriger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis für das Medikament. Kostet also das Medikament, zum Beispiel, nur 4,10 Euro, heben wir nur 4,10 Euro und nicht 6,30 Euro ein. In den meisten Fällen kosten jedoch Medikamente wesentlich mehr als die Rezeptgebühr. Sie zahlen jedenfalls nur den Selbstbehalt – den Rest übernimmt die Krankenkasse. Ist also der tatsächliche Preis eines Medikaments zum Beispiel 22 Euro, kommen Sie für die 6,30 Euro auf, während die Krankenkasse die restlichen 15,70 Euro übernimmt.
Manche Personen können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Momentan gilt dies für alleinstehende Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 966,65 Euro, und für Ehepaare, deren monatliches Nettoeinkommen 1.472 Euro nicht übersteigt. Für jedes Kind sind 149,15 Euro hinzuzurechnen.
Achtung: Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, sind immer selbst zu bezahlen. Sie fallen auch nicht unter die Befreiung von der Rezeptgebühr.
Mehr Infos zu unserer Hausapotheke sowie einen Link zur Medikamentenbestellung online finden Sie hier. Auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse finden Sie detaillierte Auskünfte zu Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung.
Beste Grüße,
MR Dr. Gabriele und Karl Freynhofer und Team