Alles unter einem Dach.

Unsere ärztliche Hausapotheke bietet Ihnen…

  • …persönliche Versorgung mit verschreibungs-und rezeptpflichtigen Medikamenten.
  • …fachgerechte Versorgung mit bewilligungspflichtigen Medikamenten.
  • …eine effiziente Auswahl von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
  • …Vitaminpräparate, homöopathische Arzneien, Komplexmittel, orthomolekulare Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Pflegeprodukte.
  • …Impfstoffe.
  • …Verbandstoffe.
  • …Heilmittel.

Sie können in der Hausapotheke mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

Medikamenten-Bestellung

Sie können Medikamente bei uns vorbestellen und dabei direkt einen Termin für die Abholung anfragen. Gehen Sie dafür auf das Menü eServices und auf das blaue Feld eTermine.

Denken Sie bitte unbedingt daran, den exakten Namen des Medikaments, inklusive Dosierung und Packungsgröße bei Ihrer eTermin-Buchung anzugeben!

Rezeptgebühr

Bitte beachten Sie, dass einige Medikamente „rezeptpflichtig“ sind. Das heißt, dass sie nur nach ärztlicher Verschreibung für Sie erhältlich sind.

Für jede rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die Sie in unserer Hausapotheke beziehen, müssen Sie die jeweils geltende Rezeptgebühr entrichten – wie in jeder sonstigen Apotheke auch. Wir als Hausapotheker müssen diese Rezeptgebühr einheben und an Ihre Krankenkasse abgeben. Die Rezeptgebühr beträgt derzeit 6,65 Euro. Sie ist ein Selbstbehalt von Ihnen gegenüber Ihrer Krankenkasse.

Einige Beispiele zur Veranschaulichung: Ist der Preis für ein verschriebenes Medikament niedriger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den geringeren tatsächlichen Preis für das Medikament. In den meisten Fällen ist der Preis jedoch höher als die Rezeptgebühr. Ist der Preis eines verschriebenen Medikaments z.B. 22 Euro, übernimmt Ihr Krankenversicherungsträger – Ihre Krankenkasse – die Differenz aus Rezeptgebühr und tatsächlichen Medikamentenkosten. In diesem Beispiel würde die Krankenkasse also 15,35 Euro übernehmen, und Sie nur die Rezeptgebühr von 6,65 Euro.

Keine Rezeptgebühr zahlen Personen mit Rezeptgebührenbefreiung. Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, sind immer selbst zu bezahlen. Sie fallen auch nicht unter die Befreiung von der Rezeptgebühr.