Hausapotheke

Alles unter einem Dach

Unsere ärztliche Hausapotheke in Neustadtl bietet Ihnen…

 

  • …eine persönliche Versorgung mit verschreibungs- und bewilligungspflichtigen Medikamenten
  • …eine Auswahl von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln
  • …Vitaminpräparate, homöopathische Arzneien, Komplexmittel, orthomolekulare Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Pflegeprodukte
  • …Impfstoffe
  • …Verbandstoffe
  • …Heilmittel 

Sie können in der Hausapotheke mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

Info: Rezeptgebühr

 

Viele Medikamente sind „rezeptpflichtig“. Das heißt, dass sie nur nach ärztlicher Verschreibung für Sie erhältlich sind.

Für jede rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die Sie in unserer Hausapotheke beziehen, müssen Sie die jeweils geltende Rezeptgebühr entrichten – wie in jeder sonstigen Apotheke auch. Wir als Hausapotheker müssen diese Rezeptgebühr einheben und an Ihre Krankenkasse abgeben. Die Rezeptgebühr beträgt seit 1. Jänner 2024 7,10 Euro. Sie ist ein Selbstbehalt von Ihnen gegenüber Ihrer Krankenkasse.

Ist der Preis für ein verschriebenes Medikament niedriger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis für das Medikament. In den meisten Fällen ist der Preis jedoch höher als die Rezeptgebühr. In diesen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Differenz aus Rezeptgebühr und tatsächlichen Medikamentenkosten. Sie zahlen als Selbstbehalt gegenüber Ihrer Krankenkasse die Rezeptgebühr.

Ein Beispiel: Ist der Preis eines Medikaments 32 Euro, übernimmt Ihre Krankenkasse 24,90 Euro. Sie zahlen nur die Rezeptgebühr von 7,10 Euro.

Keine Rezeptgebühr zahlen Personen mit Rezeptgebührenbefreiung. Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, sind immer selbst zu bezahlen. Sie fallen auch nicht unter die Befreiung von der Rezeptgebühr.