Primärversorgung.

Unsere "Kassen-Leistungen"

 

Unser kassenärztliches, allgemeinmedizinisches Angebot orientiert sich an dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und dem Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) im Kassenvertrag.

 

Der Kassenvertrag ist ein Kollektivvertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern und der Ärztekammer, der festlegt, welche medizinischen Leistungen von den Kassen abgegolten, und somit von den Allgemeinärzten mit Kassenvertrag angeboten werden können. Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen wir in diesem Kontext eine „ausreichende und zweckmäßige“ Krankenbehandlung bieten, die das Maß des „Notwendigen“ nicht übersteigen darf.

 

Zu den Kassenleistungen zählen:

  • die Diagnose akuter und chronischer Erkrankungen – oft durch unser hauseigenes Labor;
  • die Erstversorgung von medizinischen Notfällen und das Notfallmanagement;
  • und die Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen etwa durch Medikation, Infusions- oder Schmerztherapie, Lebensstiländerung, Wundmanagement, therapeutische Gespräche, Physiko- oder Physiotherapie.

Auch einige vorbeugende Maßnahmen – etwa die Gesundenuntersuchung und die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen – zählen zu den Kassenleistungen.

 

Außerdem übernehmen wir als Primärversorger eine Lotsen- und Koordinierungsfunktion für unsere PatientInnen, wenn sie weitere Untersuchungen etwa von Spezialisten oder Leistungen anderer Pflege- oder Gesundheitsberufe brauchen.