Liebe Patienteninnen und Patienten!

Die Krankenkasse erhöht ab 1. Jänner die Rezeptgebühr auf 6,50 Euro.

Die Rezeptgebühr ist ein Selbstbehalt, der von Ihrer Krankenkasse festgesetzt wird. Wir als Hausapotheker müssen diesen – wie jede andere Apotheke auch – einheben und an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

Ist der Preis eines rezeptpflichtigen Medikaments niedriger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis des Medikaments. Zum Beispiel: Kostet das Medikament nur 4,10 Euro, zahlen Sie nur 4,10 Euro und nicht 6,50 Euro. Meistens jedoch liegt der Preis von Medikamenten weit über der Rezeptgebühr. In diesen Fällen zahlen Sie aber nur den Selbstbehalt – die Differenz übernimmt die Krankenkasse. Zum Beispiel: Ist der Preis eines Medikaments 20 Euro, übernehmen Sie 6,50 Euro und die Krankenkasse die restlichen 13,50 Euro.

Manche Personen können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Informationen zu den genauen Regelungen bekommen Sie von der Krankenkasse – etwa auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse.

Bitte beachten Sie, dass Medikamente und Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, immer selbst zu bezahlen sind. Sie fallen auch nicht unter die Befreiung von der Rezeptgebühr.

Mehr Informationen zu unserer Hausapotheke und einen Link zur Medikamentenbestellung finden Sie hier.

Beste Grüße,

MR Dr. Gabriele und Karl Freynhofer und Team